Menschen zweiter Klasse

Stell dir vor, du bist wegen Krieg, Hunger oder Unterdrückung aus deiner Heimat geflohen. Stell dir vor, deine Familie hat all ihr Geld und ihre Habe verkauft, damit ihr in Sicherheit kommt.

Dann lass dir erzählen, wie es dir in unserem reichen und toleranten Land geht:
Ihr kommt in ein Flüchtlingsheim, in dem ihr mit der ganzen Familie in einem oder zwei Zimmern lebt. Wenn ihr Pech habt, lebt ihr in Containern, die von einem Zaun umgeben und von Wachleuten kontrolliert sind. Deine Eltern dürfen nicht arbeiten. Wenn es gut geht, darfst du zumindest zur Schule.

Natürlich müsst ihr nicht verhungern. In Deutschland gibt es Sozialhilfe. Die sichert das Existenzminimum. Ihr bekommt aber weniger, weil ihr euch nicht integrieren sollt. Außerdem bekommt ihr kein Geld, sondern Pakete: Lebensmittel, Seife, Waschmittel usw. Von dem bisschen Taschengeld, das ihr bar bekommt, müsst ihr euren Anwalt bezahlen, der euch im Asylverfahren vor Gericht vertritt, denn zuerst wird euer Antrag natürlich abgelehnt. Da bleibt nichts übrig für das Schwimmbad oder Kino oder mal ein Eis. Und glaub nur nicht, dass Krankheiten ohne genaue Prüfung behandelt werden!

Wenn ihr es schafft, Freunde zu finden, müsst ihr hoffen, dass sie nicht außerhalb eures Landkreises oder eurer Stadt wohnen. Denn da dürft ihr nur mit Sondererlaubnis hin. Hältst du dich öfter nicht dran, kannst du dir locker ein paar Monate Knast einhandeln.

Seit dem Terroranschlag in den USA am 11. September 2001 musst du damit rechnen, besonders überwacht zu werden, wenn du z.B. Moslem bist und regelmäßig in eine Koranschule gehst. Als Flüchtling darfst du in Deutschland nur politisch aktiv sein, wenn du damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die außenpolitischen Interessen der BRD nicht beeinträchtigst. Darunter kann man alles Mögliche verstehen. Wenn du dagegen verstößt, kannst du deswegen sogar ausgewiesen werden.

Wenn euer Asylantrag abgelehnt wurde, kann es euch passieren, dass ihr ganz plötzlich verhaftet werdet. Denn dann vermuten die Behörden, dass ihr untertauchen wollt und ihr kommt in Abschiebehaft. Du wirst genau wie ein Erwachsener behandelt, wenn du 16 Jahre alt bist. Kinderrechte gelten dann für dich nicht. Bis zu 18 Monate Gefängnis sind erlaubt.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden, sagt das Grundgesetz.

Sind Flüchtlinge in Deutschland keine Menschen?

weitere Information: www.proasyl.de

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